Technische Verwaltung
- Sachliche Prüfung von Rechnungen.
- Veranlassen von Instandsetzungsmaßnahmen.
- Einholen und Prüfen von gleich lautenden Angeboten mehrerer Firmen und Aufstellen eines Preisspiegels.
- Vergabe der Aufträge nach Beschluss durch die Eigentümerversammlung, bei kleineren Aufträgen im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat, bei Notreparaturen sofortige Einschaltung von Handwerkern, die ständig für die WEG tätig sind.
- Örtliche Überwachung der Instandsetzungsmaßnahme ggf. unter Zuziehung eines Architekten.
Technische Sonderleistungen ggf. in Zusammenarbeit mit einem Architekten
- Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen:
- Analyse der Grundlagen / Erarbeiten eines Planungskonzepts unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bausphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher, biologischer und ökologischer Anforderungen.
- Ermitteln und Zusammenstellen von Massen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen.
- Erstellen von Leistungsverzeichnissen für alle an der Sanierung beteiligten Gewerke.
- Prüfen und Werten der Ausschreibungsunterlagen und ggf. auch Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
- überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Leistungsbeschreibungen und den anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften / Koordinieren aller an der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beteiligten Firmen.
- Abschließende Objektbegehung zur Mängelfeststellung, auch vor Ablauf der Verjährungsfristen, um Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen wahrnehmen zu können.
- Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfrist aufgetreten und gemeldet sind.
- Laufende Betreuung der Gebäude und jährliche Begehung, auf Wunsch gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat.
- Bestandsaufnahme von Baumängeln und Durchsetzung deren Beseitigung bei Neubauten